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Abbrennen eines offenen Feuers

Osterfeuer, Lagerfeuer und sonstige offene Feuer sind anzuzeigen.

Das passende Formular hierzu finden Sie rechts im Downloadbereich dieser Seite.

Wenn Sie jedoch beabsichtigen, forst- oder landwirtschaftliche Abfälle zu verbrennen (z. B. Reisig, Hopfenreben, Käferholz, etc.), verwenden Sie bitte das Formular "Verbrennen von pflanzlichen Abfällen".