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Wildschäden

Die Anmeldung eines Schadens ist im Ordnungsamt vorzunehmen. Dies ist allerdings nur nötig, wenn sich der betroffene Land- oder Forstwirt und der Jagdpächter keine Einigung über den Schaden finden.

Erforderlich sind für die Anzeige des Schadens die Flurnummer des betroffenen Grundstückes, die Gemarkung, der zuständige Jagdpächter und Jagdvorstand.