blauer Hintergrund mit Haus, E-Auto und Geldstücken Pfaffenhofen

Kostenlose Fördermittelberatung

Sie möchten Ihr Zuhause fit für die Zukunft machen? Wir helfen dabei. Gemeinsam mit mit dem VerbraucherService Bayern unterstützt die Stadtverwaltung aktiv bei der Auswahl von Fördermitteln für Ihr Sanierungsprojekt. Nutzen Sie jetzt unser individuelles Beratungsangebot.

Was bietet die Fördermittelberatung?

  • kostenlose, telefonische Beratung zu aktuellen Förderprogrammen (BEG, BAFA, KfW, Landesprogramme etc.)
  • Informationen zur Antragstellung
  • Hinweise zur Reihenfolge von Sanierungsmaßnahmen und Fördermittelanträgen
  • Vermeidung typischer Fehler, die zu Förderverlusten führen können
  • Hinweise zur Kombination von Förderprogrammen
  • Hilfestellung bei der Auswahl eines passenden Energieberaters
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Wer berät mich?

Unabhängige und neutrale Experten des Bundesprojektes "Energieberatung der Verbraucherzentrale" führen die Beratung durch. Es bestehen keine kommerziellen Absichten.

Für wen ist das Angebot gedacht?

  • Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Vermieter

So funktioniert’s

  1. Anmeldung: telefonisch unter 08441 78-23 34 oder über das Online-Formular auf dieser Webseite
  2. Wichtige Angaben: Adresse, Kontaktdaten und Anliegen – z. B. Heizungstausch, Dämmung oder Fenster
  3. Terminvergabe: Die Beratung findet immer dienstags von 16 bis 20 Uhr statt. Sie erhalten per E-Mail Ihren Beratungstermin. Zu diesem Zeitpunkt meldet sich ein Energieberater der Verbraucherzentrale telefonisch bei Ihnen.
  4. In der telefonischen Beratung erhalten Sie detaillierte Informationen zu Fördermöglichkeiten und Antworten auf Ihre Fragen.

Noch Fragen?

Thomas Hirschberger
Sachgebiet Klimaschutz | Nachhaltigkeit
Frauenstraße 36
85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm
Telefon: 08441 78-23 34
E-Mail: energie@stadt-pfaffenhofen.de

Das Beratungsangebot gilt vorerst bis 31.12.2026.


Welche Förderungen gibt es für mein Vorhaben?

Heizungstausch

Bei einem Heizungstausch sind maximal 70 % Förderung möglich. Das bedeutet: Wenn beispielsweise 30.000 förderfähigen Kosten vorliegen, wären bis zu 21.000 € Förderung möglich. Die 70 % Förderung können sich aus folgenden Mitteln zusammensetzen:

  • Grundförderung: 30 %:
    Dies ist die Basisförderung für den Einbau einer neuen, effizienten Heizung.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: +20 %
    Dieser Bonus gilt beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung, unabhängig vom Alter, sowie einer Gas- oder Biomasseheizungen, wenn diese beim Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt sind.
  • Einkommensbonus: +30 %
    Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 € pro Jahr. Damit werden einkommensschwächere Haushalte besonders stark gefördert.
  • Effizienzbonus Wärmepumpe: +5 %
    Für besonders effiziente Wärmepumpen gibt es einen Bonus von 5 % auf die förderfähigen Kosten.
  • Emissionsminderungszuschlag: 2.500 € bei Biomasseheizung
    Pauschaler Zuschuss, wenn eine Biomasseheizung mit Staubfilterung eingebaut wird.

Gebäudehülle, Anlagentechnik & Heizungsoptimierung

Bei Erneuerungen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung sind bis zu 20 % Förderung möglich. Das bedeutet: Wenn beispielsweise 60.000 förderfähigen Kosten vorliegen, wären bis zu 12.000 € Förderung möglich. Dies kann sich zusammensetzen aus:

  • Grundförderung: 15 %
    Die Grundförderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke, Austausch von Fenstern und Außentüren) oder für Anlagentechnik (außer Heizung).
  • + iSFP-Bonus (Sanierungsfahrplan): +5 %
    Wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt, erhöht sich die Förderung auf 20 %. Der iSFP gibt eine langfristige Strategie für die Gebäudesanierung vor.


KfW-Kredite für Effizienzhaus-Sanierung

Die KfW bietet zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für Effizienzhaus-Sanierungen an:

  • Zinsgünstige Kredite bis 120.000 € je Wohneinheit; bei besonders hohen Standards (EH 40) sind bis zu 150.000 € Kredit pro Wohneinheit möglich
  • Tilgungszuschüsse je nach Effizienzhaus-Standard: 5 % bis 20 %
    Je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard (z. B. EH 40, EH 55, EH 70 oder EH 85) erlässt die KfW einen Teil der Kreditsumme.
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