Stimmungsvoll beleuchtetes Rathaus, davor eine Bühne mit Musikern und Sängern Pfaffenhofen

Kunstwettbewerb Gerolsbad

Die Stadt Pfaffenhofen wird als Kunst-am-Bau-Projekt im Gerolsbad ein Klangkunstwerk realisieren. Dazu lädt die Kulturabteilung der Stadt Künstlerinnen und Künstler ein, sich an einem Wettbewerb zur Gestaltung dieses Kunstwerks zu beteiligen.

Hallenbad

Die Aufgabe

Gesucht wird ein Klangkunstwerk oder Audiokunstwerk für den Eingangsbereich des Hallenbads. Als alternativer Ort oder auch als Ergänzung für die Installation ist auch eine Wand im Eingangsbereich im Außenbereich möglich. Eingeladen, sich zu bewerben sind alle Künstler, die sich mit Klang und Laut beschäftigen (Autoren und Dichter, Musiker und Komponisten, und klassische Klangkunst- und Hörspielschaffende, bzw. Gruppen aus diesen).

Es soll an mehreren Stellen des Bades eine Installation entstehen, die thematisch das Gebäude und seinen Zweck aufnimmt: Das Hallenbad als Ort der Freizeit, als Ort für Sport, als Ort der Begegnung.

Wichtig darüber hinaus ist das Wasser generell – im Fall des Gerolsbads als Badeeinrichtung, aber darüber hinaus auch allgemein: Wasser als lebenswichtiges Element.

Die Installation soll eine Identifikation der Pfaffenhofener mit dem Bad fördern und die Besucher begrüßen.

Für die Gestaltung wichtig: Der Schwerpunkt liegt auf Audiokunst. Für eine optimale Platzierung sollte ein Objekt, eine Plastik oder eine Bild-/Video-Projektion auf Wand, Decke oder Boden Teil des Konzepts sein.

Die detaillierte Ausschreibung gibt es im Downloadbereich.

Wie läuft der Wettbewerb ab

Der Wettbewerb läuft in zwei Phasen ab mit einem vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren.

Die Teilnahme steht allen professionellen Künstlern mit Hauptwohnsitz Deutschland zum Zeitpunkt der Auslobung offen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein. Juristische Personen und Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Teilnehmer.

Die erste Phase des Wettbewerbes ist offen für alle Künstler, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, und wird nicht vergütet. Aus den Einsendungen werden durch ein fachlich qualifiziertes Auswahlgremium maximal 3 Teilnehmer für die 2. Phase des Wettbewerbes ausgewählt und eingeladen.

In der zweiten Phase des Wettbewerbs sollen die ausgewählten Künstlerinnen und Künstler ihren Entwurf näher ausgestalten. Dafür wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500,00 Euro (pauschal inkl. Mehrwertsteuer) gewährt, sofern die Wettbewerbsleistungen rechtzeitig und vollständig erbracht worden sind.