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Landschaftsplan

Die Landschaftsplanung bildet ein zentrales Element der Umweltvorsorge auf kommunaler Ebene. Sie verfolgt einen ganzheitlichen, flächendeckenden Ansatz zum Schutz, zur Pflege, zur Entwicklung und – soweit erforderlich – zur Wiederherstellung von Natur und Landschaft und ist damit eine wichtige Grundlage für die nachhaltige Entwicklung der Gemeinde.

Der Landschaftsplan als Fachplan setzt sich zusammen aus einer Bestandsaufnahme einschließlich Analyse und Bewertung der Ressourcen, also des Zustandes von Natur und Landschaft, sowie einem Planungsteil mit Zielen und Maßnahmen, jeweils auf das gesamte Gemeindegebiet (besiedelter und unbesiedelter Bereich) bezogen. Die Darstellung erfolgt in Text und Karten.

Diese finden sich rechts auf dieser Seite zum Download.

Einige Inhalte des Landschaftsplans werden im Zuge der aktuell laufenden Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans in diesen integriert. Diese integrierten Inhalte sind dann für Stadt und Behörden verbindlich und bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe g BauGB).