Eine Familie, Eltern, Kinder und Großeltern mit einem Kinderwagen vor dem Rathaus Pfaffenhofen

Sozialrabatte

Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm gewährt seit Mai 2009 Bürgern mit geringem Einkommen und hier vor allem Familien mit Kindern bestimmte Vergünstigungen. Die Rabatte erhalten Sozialleistungsberechtigte und ein Personenkreis, dessen Einkommen maximal 20 Prozent über dem Bedarfssatz liegt.

Folgende Vergünstigungen werden gewährt:

  • Gerolsbad:
    10 Freikarten für Kinder
    10 Freikarten für Erwachsene mit Kindern unter 12 Jahren im Haushalt
    5 Freikarten für Erwachsene
  • Ilmbad:
    10 Freikarten für Kinder
    10 Freikarten für Erwachsene mit Kindern unter 12 Jahren im Haushalt
    5 Freikarten für Erwachsene oder
    altermativ: 50 % Ermäßigung auf die entsprechende Saisonkarte
  • Ferienpass:
    Übernahme der Kosten für 3 Veranstaltungen bis insgesamt maximal 50 Euro
  • Stadtferien Sommerkids:
    50 % Ermäßigung für die Betreuung von Schul- und Vorschulkindern in den Sommerferien
  • Städtische Veranstaltungen im Rahmen des städtischen Kulturprogramms:
    50 % Ermäßigung bei Kauf eines Abonnements bzw. einer Einzelkarte
  • Vereinsgutschein:
    Kinder erhalten einen Betrag von 30 Euro, Erwachsene bis zu 50 Euro, für eine Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen und eingetragenen Verein.
  • Essen auf Rädern
    Ermäßigung des Esesnsgelds im 1 Euro pro Mahlzeit
  • Beglaubigungen, Kopien und Abschriften:
    Kostenlos für Bewerbungen
  • Behindertentoiletten:
    Kostenlose Schlüsselausgabe an behinderte Menschen, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind
  • Musikschule:
    individuelle Berechnung je nach Unterrichtsangebot bis zu 50 % Ermäßigung der Unterrichtsgebühr
  • Seniorenbüro:
    50 % Ermäßigung auf Ausflüge und Angebote vom Seniorenbüro
  • Städtische Artothek:
    30 % Ermäßigung der Leihgebühr
  • Städtische Jugendarbeit:
    50 % Ermäßigung der Teilnahmegebühren bzw. Eintrittsgelder
  • Städtische Wirtschafts- und Servicegesellschaft (WSP)
    Kostenlose Teilnahme an Stadtführungen

Für die Prüfung der Voraussetzungen ist eine Antragstellung im Rathaus unter Vorlage entsprechender Nachweise (siehe unten) erforderlich.

Bei der Einkommensprüfung zählt das gesamte Familieneinkommen und muss nachgewiesen werden.

Nachweise:

  • Einkommen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Arbeit
    (z.B. auch Einkommen aus Photovoltaik, Windenergie und Asylbewerberleistungen AsylbLG)
  • Arbeitslosengeld, Übergangsgeld und andere Leistungen nach dem SGB
  • Wohngeld und Mietwohnraum Zusatzförderung
  • Renten/Betriebsrenten
  • Ausbildungsvergütungen/BAföG
  • Kindergeld
  • Unterhaltsvorschuss/gesetzliche Unterhaltsverpflichtung
  • Krankengeld/Mutterschaftsgeld
  • Elterngeld und Familiengeld
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Zins- und Kapitalerträge