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Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft

Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.07.2017, in Kraft getreten am 01.10.2017, wurde die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet.
Bestehende Lebenspartnerschaften können durch Erklärung der Lebenspartner vor dem Standesbeamten - miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen - die bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Geben die Lebenspartner diese Erklärung nicht ab, bleiben die eingetragenen Lebenspartnerschaften nach bisherigem Recht bestehen.
Neue eingetragene Lebenspartnerschaften können seit dem 01.10.2017 nicht mehr begründet werden.

Informationen zur Anmeldung der Umwandlung bestehender Lebenspartnerschaften erteilen wir Ihnen gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.