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Wohnungsgeberbestätigung

Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die bisherigen 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick finden Sie hier.

Bei jeder An-, Um- und Abmeldung muss ab dem 1. November 2015 im Bürgerbüro im Rathaus eine schriftliche Bestätigung vorgelegt werden, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt. Das entsprechende Formular finden Sie rechts im Downloadbereich.